BR 3 Mitbestimmen und gestalten in sozialen Angelegenheiten
In diesem Seminar dreht sich alles um Inhalte, Reichweite und Durchsetzung der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten – ob Arbeitszeit, Urlaubsplanung, Arztbesuche, betriebliche Lohngestaltung oder Kontrollen. Der § 87 BetrVG gibt dem Betriebsrat weitreichende Mitbestimmungsmöglichkeiten insbesondere in sozialen Angelegenheiten. Wie diese in der betrieblichen Praxis am besten genutzt werden können, steht im Mittelpunkt dieser Veranstaltung.
das Einigungsstellenverfahren
Kosten: 970,00 Euro zzgl. Unterkunft und Verpflegung c. 578,00 Euro