Arbeitsrecht 2 Die Auswirkung des europäischen Arbeitsrechts auf die nationale Gesetzgebung – Eine Einführung in die arbeitsrechtlichen Bestimmungen der EU und was für Betriebsräte wichtig ist |
Das nationale Arbeitsrecht wird in über 80 Prozent der Fälle von EU-Vorschriften bestimmt. Ob in den Bereichen Arbeitszeit, Urlaub, Arbeitnehmerüberlassung, Gleichbehandlung, Befristungen, Gesundheitsschutz, Information der Beschäftigten, Datenschutz, europäische Gremien, alle nationalen Gesetze und Vorschriften haben sich an den Richtlinien und Verordnungen der EU zu orientieren. Wenn die Umsetzung in Deutschland nicht ordnungsgemäß geschieht, dann gibt „blaue Briefe“ aus Brüssel und empfindliche Strafen drohen. Es kann aber auch passieren, dass der EuGH die nationale Gesetzgebung oder Rechtsprechung korrigiert, wie zuletzt in den Bereichen Urlaub und Arbeitszeit geschehen. Auch Betriebsräte haben sich z.B. bei Betriebsvereinbarungen (z.B. über Arbeitszeitmodelle, Mehrarbeit, Urlaub,) am EU-Recht zu orientieren. Es ist auch immer die Vereinbarkeit mit den Gesetzen und Tarifverträgen zu prüfen. Bei Verstoß mit höherrangigem Recht ist Unwirksamkeit gegeben. Welche Rechtsnormen der EU gelten für das Arbeitsrecht und wie entstehen sie? Hat der Betriebsrat nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG auch das EU-Recht zu überwachen? Welche Auswirkungen haben EuGH-Urteile auf bestehende Betriebsvereinbarungen? Was kann der Betriebsrat aus den EU-Regelungen für seine Arbeit ableiten? Wie können europäische Informationsrechte durchgesetzt werden? Was ist, wenn Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen gegen EU-Recht verstoßen? Welche Möglichkeiten hat der Betriebsrat zur Durchsetzung von EU-Rechten? Welche Gremien in der EU gibt es zur Unterstützung der Mitbestimmung des Betriebsrats? |
Tarif A = Kosten: 1290,00 Euro zzgl. 390,00 Euro Tagungspauschale zzgl. gesetzl. MwSt. Tarif B = Kosten: 1290,00 Euro zzgl. 906,00 Euro inkl. Ü/V zzgl. gesetzl. MwSt. |
Die angegeben Preise gelten vorbehaltlich evtl. Preisänderungen durch die Tagungshäuser.