Arbeitszeitkonten gibt es inzwischen in nahezu allen Betrieben. Sie dienen in erster Linie der Flexibilisierung der Arbeitszeit, der Arbeitsabläufe, des Einsatzes der Arbeitskräfte und erst im Nachgang der freien Entscheidung der Beschäftigten über die Erbringung ihrer Arbeitszeit. Die Modelle sind sehr vielfältig und die Rahmenbedingungen werden durch Gesetz, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträge näher bestimmt. Dem Betriebsrat sind daher einige Grenzen gesetzt bei der Mitbestimmung. Dennoch muss der Betriebsrat gerade bei der Flexibilisierung der Arbeitszeit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder die Vorschriften der elterlichen Sorge für ihre Kinder und andere Regelungen beachten. Die Betriebsvereinbarungen über Arbeitszeitkonten hat der Arbeitgeber durchzuführen, aber der Betriebsrat hat einen Überwachungsauftrag, dass dieses ordnungsgemäß und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geschieht.
Um diese Fragen soll es u.a. in der Schulung gehen:
- Welche Anforderungen werden durch die EU-Richtlinie zur Arbeitszeit, dem Arbeitszeitgesetz, geltende
Tarifverträge und anderen gesetzlichen Vorschriften an Arbeitszeitkonten gestellt?
- Wie unterscheiden sich die einzelnen Modelle wie z.B. Gleitzeitkonten, Lebensarbeitszeitkonten oder
sonstige Zeitkonten voneinander?
- Wie weit gehen die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Ein- und Durchführung
von Arbeitszeitkonten?
- Welche Möglichkeiten haben Betriebsräte, wenn die Durchführung nicht den gesetzlichen,
tariflichen oder betrieblichen Regelungen entspricht?
- Was kann der Betriebsrat tun, wenn Guthabenstunden verfallen oder nicht in Freizeit abgegolten werden?
- Welche sozialrechtlichen Bestimmungen sind bei Arbeitszeitkonten zu beachten
und welche Folgen haben Verstöße dagegen?
Betriebliche Beispiele der Teilnehmerinnen und Teilnehmer fließen in die Themenbearbeitung ein. Aktuelle Rechtsprechung zum Thema wird die Thematik ergänzen.
Kosten: €205,00 und €82,00 Tagungspauschale zzgl. MwSt.