Arbeit und Leben

Arbeit und Leben

 Teilnahmegebühren erhöhen sich ab dem 01.01.2024 

 
Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer,

unsere TN-Gebühren erhöhen sich ab dem 01.01.2024 nur moderat.

Die Tagungshäuser sind uns für das kommende Jahr sehr entgegengekommen, sodass wir in dem Bereich U/V nur eine geringe Erhöhung hatten. Allerdings erhalten unsere DozentInnen ein höheres Honorar, denn wie alle anderen ArbeitnehmerInnen müssen auch sie ihre Kosten decken, die immer noch inflationsbedingt steigen.

Wir hoffen mit dieser wirklich ‚spitz‘ berechneten Gebühr weiterhin allen den Zugang zu bezahlbaren Bildungsveranstaltungen zu ermöglichen.

 

Wie kommt es überhaupt zu einer Gebühr bzw. Gebührenerhöhung?

Zum einen deckt die öffentliche Förderung die entstehenden Kosten (DozentInnenhonorare sowie die Kosten für U/V) nur zu etwa 61% ab. Die verbleibenden rund 40 % müssen dann über die TN-Gebühren erbracht werden. Man muss hier jedoch positiv hervorheben, dass es noch eine öffentliche Förderung gibt, während diese in anderen Bundesländern inzwischen gekürzt oder sogar komplett eingestellt wurde.

Zum anderen finden mitunter auf Wunsch sehr vieler Teilnehmenden – und, weil wir uns als regionaler Anbieter verstehen – die Mehrheit unserer Seminare im Marschenhof statt. Das BEW als Trägerschaft des Marschenhofes bekommt – anders als die Bildungsstätte der WISOAK in Bad Zwischenahn – weder eine Förderung durch die Senatorin für Kinder- und Bildung (SfKB) noch durch die Arbeitnehmerkammer. Das BEW finanziert sich wie alle gewerblichen Anbieter über kostendeckende Preise, die sie uns in Rechnung stellen.

Und zum Dritten ist da die aktuelle weltpolitische Lage, die zu den deutlich gestiegenen Preisen, insbesondere im letzten Jahr, geführt haben.

 

Die Erhöhung der TN-Gebühren erfolgt unter Vorbehalt, da der Vorstand Erhöhung für 2024 noch zustimmen muss.

Bremerhaven, den 01.09.2023

Petra Simonowsky

(Geschäftsführerin)


HINWEISE

Die genannten Beiträge sind vorläufig, da die Zustimmung des Vorstandes bei Drucklegung noch nicht vorlag. Die endgültigen Preise für 2024 veröffentlichen wir auf unserer Homepage am 04.12.2023. Sie sind dann bindend, soweit in den Ausschreibungen bzw. auf der Homepage keine anderen Preise genannt werden. Sollten Sie mit den dann bindenden Preisen nicht einverstanden sein, können Sie innerhalb von 14 Tage (bis einschließlich 18.12.2023 ) von Ihrer Buchung zurücktreten. Wir benötigen dafür eine schriftliche Mitteilung. Sollten Sie sich nicht melden, werten wir das als Zustimmung und Ihre Anmeldung als gebucht. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.arbeitundleben-bhv.de/index.php/teilnahmebedingungen und weitere Informationen u. a. zur Preiserhöhung unter https://www.arbeitundleben-bhv.de/index.php/aktuelles

Bei Veranstaltungen vor Ort sorgen die Teilnehmenden selbst für ihre Verpflegung. Zusätzliche Kosten für Eintritte, Besichtigungen und Exkursionen, die Bestandteile der Programme sind, tragen die Teilnehmenden. Erwerbsarbeitslose und Personen, die Arbeitslosengeld beziehen, lassen sich die Teilnahme am Bildungsurlaub bei der zuständigen Agentur für Arbeit genehmigen. Dort sollte ebenfalls ein Antrag auf Übernahme der Kosten gestellt werden. Die Beiträge für Jugendseminare und Weiterbildungen für junge Beschäftigte (bis einschließlich 26. Lebensjahr) entnehmen Sie bitte den jeweiligen Ausschreibungen oder erfragen diese ggf. beim Veranstalter.   


ArbeitnehmerInnen, die im Bundesland Bremen arbeiten, haben in einem Zeitraum von zwei Jahren grundsätzlich Anspruch auf zehn Tage Bildungszeit. In dieser Zeit sind sie von der Arbeit freigestellt, damit sie an einer Weiterbildungsveranstaltung teilnehmen können, die nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz anerkannt ist.


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