Arbeit und Leben

Arbeit und Leben

 Teilnahmegebühren erhöhen sich ab dem 01.01.2024 für Wremen deutlich

 
Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer,

unsere TN-Gebühren erhöhen sich ab dem 01.01.2024 zumindest für den Marschenhof doch stärker als erwartet.

Die Mehrwertsteueranhebung in der Gastronomie betrifft leider auch den Marschenhof in Wremen. Da wir nur über die gesetzliche geforderte Rücklage verfügen, müssen wir diese Erhöhung leider 'weitergeben'.

Wie kommt es überhaupt zu einer Gebühr bzw. Gebührenerhöhung?

Zum einen deckt die öffentliche Förderung die entstehenden Kosten (DozentInnenhonorare sowie die Kosten für U/V) nur zu etwa 50% ab. Die verbleibenden rund 50 % müssen dann über die TN-Gebühren erbracht werden. Man muss hier jedoch positiv hervorheben, dass es noch eine öffentliche Förderung gibt, während diese in anderen Bundesländern inzwischen gekürzt oder sogar komplett eingestellt wurde.

Zum anderen finden sich auf Wunsch sehr vieler Teilnehmenden – und, weil wir uns als regionaler Anbieter verstehen – die Mehrheit unserer Seminare im Marschenhof statt. Das BEW als Trägerschaft des Marschenhofes bekommt – anders als die Bildungsstätte der WISOAK in Bad Zwischenahn – weder eine Förderung durch die Senatorin für Kinder- und Bildung (SfKB) noch durch die Arbeitnehmerkammer. Das BEW finanziert sich wie alle gewerblichen Anbieter über kostendeckende Preise, die sie uns in Rechnung stellen. Zudem handelt es sich bei dem Tagungshaus der WISOAK in Bad Zwischenahn um einen Bildungsbetrieb, der von der Mwst.- Erhöhung ausgenommen ist.

Und zum Dritten ist da die aktuelle weltpolitische Lage, die zu den deutlich gestiegenen Preisen, insbesondere im letzten Jahr, geführt hat.

Der Erhöhung der TN-Gebühren hat der Vorstand in seiner letzten Sitzung zugestimmt.

Bremerhaven, den 20.Februar 2024

Petra Simonowsky

(Geschäftsführerin)


HINWEIS

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.arbeitundleben-bhv.de/index.php/teilnahmebedingungen

Bei Veranstaltungen vor Ort sorgen die Teilnehmenden selbst für ihre Verpflegung. Zusätzliche Kosten für Eintritte, Besichtigungen und Exkursionen, die Bestandteile der Programme sind, tragen die Teilnehmenden. Erwerbslose und Personen, die Arbeitslosengeld beziehen, lassen sich die Teilnahme am Bildungsurlaub bei der zuständigen Agentur für Arbeit genehmigen. Dort sollte ebenfalls ein Antrag auf Übernahme der Kosten gestellt werden. Die Beiträge für Jugendseminare und Weiterbildungen für junge Beschäftigte (bis einschließlich 26. Lebensjahr) entnehmen Sie bitte den jeweiligen Ausschreibungen oder erfragen diese ggf. beim Veranstalter.   


ArbeitnehmerInnen, die im Bundesland Bremen arbeiten, haben in einem Zeitraum von zwei Jahren grundsätzlich Anspruch auf zehn Tage Bildungszeit. In dieser Zeit sind sie von der Arbeit freigestellt, damit sie an einer Weiterbildungsveranstaltung teilnehmen können, die nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz anerkannt ist.


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