Arbeit und Leben

Arbeit und Leben

TN-Gebühren erhöhen sich ab dem 01.01.2023 deutlich

Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer,

aufgrund gestiegener Kosten im Energie- und Lebensmittelbereich sowie Tariferhöhungen für die Beschäftigten im Bereich Nahrung-Genuss-Gaststätten, müssen auch wir die gestiegenen Kosten leider ‚weiterreichen‘, da es uns nicht möglich ist, den daraus entstehenden Fehlbetrag selbst zu tragen. Besonders kräftig fällt die Erhöhung für die Seminare aus, die Unterkunft und Verpflegung (U/V) umfassen. Die Gebühren für die vor Ort -Seminare steigen nur moderat, so bleiben wir unter der aktuellen Inflationsrate, um allen den Zugang zu bezahlbaren Bildungsveranstaltungen zu ermöglichen.

Wie kommt es zu dieser Gebührenerhöhung?

Zum einen deckt die öffentliche Förderung die entstehenden Kosten (Dozierendenhonorare sowie die Kosten für U/V) nur zu etwa 61% ab. Die verbleibenden 40 % müssen dann über die TN-Gebühr erbracht werden. Man muss hier jedoch positiv hervorheben, dass es noch eine Förderung gibt, während in anderen Bundesländern diese inzwischen gekürzt oder sogar komplett gestrichen wurde.

Zum anderen finden – mitunter auf Wunsch sehr vieler Teilnehmenden und weil wir uns als regionaler Anbieter verstehen – die Mehrheit unserer Seminare im Marschenhof statt. Das BEW als Trägerschaft des Marschenhofes bekommt – anders als die Bildungsstätte der WISOAK in Bad Zwischenahn – weder eine Förderung durch die Senatorin für Kinder- und Bildung (SfKB) noch durch die Arbeitnehmerkammer. Das BEW finanziert sich wie jeder gewerbliche Anbieter über kostendeckende Preise, die sie uns in Rechnung stellen.

Und zum Dritten ist da die aktuelle weltpolitische Lage, die zu den deutlich gestiegenen Preisen geführt hat. 

Die Erhöhung der TN-Gebühren erfolgt unter Vorbehalt, da für 2023 der Vorstand dem noch zustimmen muss. Wir gehen aber davon aus, dass es bei der kostendeckenden (!) Erhöhung bleibt.

Unsere TN-Gebühren gelten erst einmal bis zum 30.06.2023. Aufgrund der sehr dynamischen Entwicklung sind wir gezwungen so befristet zu verfahren. Wir hoffen auf Ihr/Euer Verständnis.

Bremerhaven, den 02.09.2022

Petra Simonowsky

(Geschäftsführerin)


Hinweise:
Die genannten Beiträge sind vorläufig, da die Zustimmung des Vorstandes bei Drucklegung noch nicht vorlag. Sie gelten erst einmal bis zum 30.06.2023, da wir es zurzeit mit einer sehr dynamischen Entwicklung zu tun haben. Sie sind bindend, soweit in den Ausschreibungen bzw. auf der Homepage keine anderen Preise genannt werden.  Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie/Ihr auf unserer Homepage unter https://www.arbeitundleben-bhv.de/index.php/teilnahmebedingungen und weitere Informationen u.a. zur Preiserhöhung unter https://www.arbeitundleben-bhv.de/index.php/aktuelles 

Bei Veranstaltungen vor Ort sorgen die Teilnehmenden selbst für ihre Verpflegung. Zusätzliche Kosten für Eintritte, Besichtigungen und Exkursionen, die Bestandteile der Programme sind, tragen die Teilnehmenden. Erwerbsarbeitslose und Personen, die Arbeitslosengeld beziehen, lassen sich die Teilnahme am Bildungsurlaub bei der zuständigen Agentur für Arbeit genehmigen. Dort sollte ebenfalls ein Antrag auf Übernahme der Kosten gestellt werden. Die Beiträge für Jugendseminare und Weiterbildungen für junge Beschäftigte (bis einschließlich 26. Lebensjahr) entnehmen Sie bitte den jeweiligen Ausschreibungen oder erfragen diese ggf. beim Veranstalter.    


Bildungsurlaub heißt in Bremen jetzt Bildungszeit!

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Bundesland Bremen arbeiten, haben in einem Zeitraum von zwei Jahren grundsätzlich Anspruch auf zehn Tage Bildungszeit. In dieser Zeit sind sie von der Arbeit freigestellt, damit sie an einer Weiterbildungsveranstaltung teilnehmen können, die nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz anerkannt ist.

Weiteres unter dem nachfolgenden LINK:


Aktuelles zur Bildungszeit


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